Informationen zum Datenschutz, Urheberrecht auf VISIT-WORLD

Für die Nutzung der Inhalte informieren Sie sich bitte auch über unsere Nutzungsbedingungen.
Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen via Kontaktformular auf unserer Webseite an.

Die folgenden Informationen erhalten Hinweise zur Rechtslage von VISIT-WORLD.
Sie erheben jedoch keinenAnspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit bzw. sollen keine juristische Beratung darstellen. Es soll lediglich ein grober Umriss über verschiedene Aspekte der Umsetzung aufgezeigt werden, weil einige sehr wenige daten- und urheberschutzrechtliche Umsetzungen von bildcontentbasierenden Plattformen andererorts im www umstritten sind und dadurch auch öffentliche Kritik in diversen Medien hervorgerufen haben. Das sind zwar Ausnahmen, dies soll aber nicht ignoriert werden.

Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass die schnelle Entwicklung des Mediums Internet gegebenenfalls Änderungen in unseren Datenschutzhinweisen notwendig machen kann. An dieser Stelle werden die User über Änderungen informiert. Wir empfehlen daher, diese Datenschutzhinweise sowie die Datenschutzerklärung in den Nutzungsbedingungen regelmäßig auf Änderungen durchzusehen.

1. Datenschutz allgemein
2. Urheberrecht
3. Welche Daten werden von VISIT-WORLD gesammelt?
4. Widerspruch der  Veröffentlichung von Aufnahmen für kommende virtualisierte Orte oder bereits gefertigte Aufnahmen
5. Gewähr
6. Darf auf VISIT-WORLD von Fremdseiten aus verlinkt werden?

1. Datenschutz allgemein (Unkenntlichmachung Kennzeichen, Personen / Persönlichkeitsrechte)


Der Inhalt der Plattform VISIT-WORLD (Was wir sind) ist die fotorealistische Darstellung weltweit interessanter, meist nur für Passanten zugänglicher Orte in 360°-Ansichten (in 2D und 3D Räumlichkeitseffekt) und deren Ergänzung mit informativen oder kulturellen journalistischen Inhalten (zu Sehenswürdigkeiten, Historie usw.).  
Alle Aufnahmen sind daher auch ausschließlich von öffentlichem Grund gefertigt.

Unsere Aufnahmeschwerpunkte richten sich bei publikumsintensiveren Gegenden grundsätzlich auf die touristisch interessanten Innenstädte oder historische Altstädte (Points of Interest). Außen liegende Wohngebiete/-siedlungen, Gartenanlagen usw. sind für uns uninteressant und werden also gar nicht erst erfasst, es sei denn sie bilden einen unumgänglichen logistischen Bezugsrahmen. VISIT-WORLD
kommt daher auch nicht in die „Verlegenheit“, möglicherweise fremde Lebensumstände festzuhalten, da in diesen „Point of Interest´s“ (Alt- und Innenstädte, Outdoor Trails, Burgen) wenig oder zumeist gar keine relevanten einsehbaren Privatgrundstücke vorhanden sind.

Die dargestellten Bildinformationen wurden gänzlich ohne mobiles Verkehrsmittelsystem (siehe auch Beachtung Urheberrechtschutz), sondern mittels transportablen System zu Fuß mit normalen Stativ von maximal Kopfhöhe erzeugt und enthalten nur auf die Darstellung der Lokalität fokussierte Übersichtsbilder.
Die Aufnahmen wurden nicht systematisch und automatisiert, sondern lediglich sporadisch an verschiedenen Orten und nur einmalig gefertigt (wir wollen Qualität und interaktives Erlebnis der abgebildeten Orte statt Quantität und schlechtes Bildniveau vermitteln). Sie sind daher auch keine Echtzeitbilder und wurden mit erheblicher zeitlicher Verzögerung online gestellt, meistens mehrere Monate. Es handelt sich immer um Einzelansichten, die keine systematische, rundgangartige Verknüpfung untereinander besitzen.

Um dem Betrachter zugleich einen möglichst realistischen Eindruck vor Ort zu vermitteln und Datenschutzbedenken vorzubeugen, fertigen wir unsere Aufnahmen grundsätzlich nur in „natürlicher Passantenperspektive“ – also maximal durchschnittlicher Augenhöhe in 1,80m.
Daher ist es uns auch nicht möglich, mittels künstlicher Hilfsmittel (z. B.  Leitern, erhöhtes Stativ, Hausdach, Hubschrauber oder Automatisierung durch Nutzung von Verkehrsmittel jeder Art wie Kfz, Fahrräder, Roller etc.) den Betrachtungsstandpunkt so zu wählen, um über Grundstückbegrenzungen (Hecken, Mauern, …) oder in Wohnräume oberhalb dieser Grenze in einen gegen Einblick besonders geschützten Raum zu blicken (siehe „Paparazzi-Paragraph“ § 201a StGB
 Deshalb schließt VISIT-WORLD Aufnahmen höher als 1,80 m kategorisch aus (zzgl. §59 UrhG - siehe unten).

Alle Fahrzeugkennzeichen wurden aus Datenschutzgründen vollständig unkenntlich gemacht.
Der Fokus aller Aufnahmen liegt darüber hinaus klar auf den Örtlichkeiten, nicht an zufällig sich darauf befindlichen Personen.
Uns selbst wäre es am angenehmsten, wenn keine Personen in den virtuellen Panoramen vorkommen, aber da insbesondere in Städten zu jeder Tages- und Nachtzeit Menschen unterwegs sind, lässt sich das praktisch nicht immer umsetzen. Insbesondere alle rein zufällig abgebildeten Personen sind ausschließlich Beiwerk der Lokalität und stehen nicht explizit im Fokus des Bildinhaltes (sie sind im Gesamtkontext als bloßes Beiwerk untergeordnet). Die Darstellung ist gemäß
KunstUrhG §22 und §23 daher zulässig. Dies ist auch seit Beginn des Internetzeitalters und kurz danach der Panoramafotografie in ausnahmslos allen fußgängerbasierten 360°-Ansichten (außer Plattformen die Aufnahmen von erhöhten Standorten fertigen) auf verschiedensten 360°-Plattformen weltweit sowie in diversen Zeitschriften oder anderen (Print-)Medien und Photo-Sharing-Netzwerken (zumeist mit Geodatenbezug) in gleicher Weise umgesetzt (siehe beispielhaft: Flickr, Panoramio, Picasa, iphoto, Locr
, woophy, loc.alize.us, wikiloc, Zooomr, Virtuallyvancouver, Arounder, Panorama Explorer, Kubische-Panoramen.de, Skip, pher.ch, Bautzen-Rundgang, Myphotographs, Viewat, W-H-Tours, schwarzenbach.panaustria.at, worldphotolocations, Stadtpanoramen, bremerhaven-360, Konstanz3D, UK360, 360cities, Zoomandgo, virtualvideomap & e-rent mit teils geotagbasierten Videos usw.).
Werden Personen daher als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Lokalitäten auf öffentlichen Grund abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne deren direkte Einwilligung zulässig. Die abgebildete Person darf jedoch nicht der eigentliche, zentrale Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage (Beiwerk) im Bild enthalten sein. Auf VISIT-WORLD sind grundsätzlich ALLE Personen Beiwerk, da immer die Örtlichkeit im Focus der Rundumansicht steht.
Durch unsere extra gewählte "zu-Fuß"-Aufnahmetechnik gewährleisten wir neben der hohen Realitätswiedergabe des Ortes, dass zufällig fotografierte Passanten sofort die Möglichkeit erhalten mit unseren Fotografen vor Ort Rücksprache zu halten. Wir "laufen oder fahren nicht weg" und mögliche Passanten erhalten damit auch sofort Kenntnis der Aufnahmen. Jeder Passant kann sich damit auch bei Interesse gleich live vor Ort über das Projekt VISIT-WORLD und deren Inhalte zu erkundigen und ggf. eine Veröffentlichung der Aufnahmen untersagen. Diese Bilder werden dann unmittelbar gelöscht und neu gefertigt.
Somit schaffen wir sowohl für zufällig erfasste Personen als auch für uns selbst gleich die bestmögliche Transparenz an Informationen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder sich dennoch in Ihren persönlichen Rechten beeinträchtigt fühlen, sprechen Sie uns bitte via das Formular „Problem melden“ an. Wir gehen gern auf Ihre Wünsche ein.


 2. Urheberrechtsschutz

Viele Orte (insbesondere urbane Gebiete) enthalten öffentlich sichtbare Kunstwerke. Ebenso wie im TV, diversen Printmedien oder anderen Internetseiten sind auch in VISIT-WORLD solche Werke nur als Beiwerk abgebildet (optisches Allgemeingut). Unsere Online-Betrachter können diese Werke somit „nebenbei“ mit betrachten – dies kann jedoch die Qualität eines Besuches vor Ort nicht ersetzen.
Die Aufnahmeperspektive entspricht dabei ausschließlich der eines Fußgängers, was entscheidend für die rechtliche Zulässigkeit bei kommerzieller Verwendung der Aufnahmen ist (weiter unten mehr dazu).

Einen Kernpunkt unserer Umsetzung beinhaltet daher auch die Einhaltung des Urheberrechtsschutzes bei kommerzieller Nutzung.
Dies besagt, dass Aufnahmen von Kunstwerken (Bauwerke, Architektur, Denkmäler usw.) an allgemein zugänglichen und öffentlichen Orten, welche direkt oder mittelbar einem kommerziellen Zweck zugeführt werden,  auch nur lediglich von öffentlichen Orten und ganz besonders ohne den Einsatz von Hilfsmitteln (Verkehrsmittel jeder Art, Leitern oder andere Gerätschaften für eine erhöhte oder künstliche Aufnahmeposition, welche die „natürliche“ Personengröße überragt)  -auch wenn sie nur mittelbar dazu dienen sollten, über ein Hindernis hinwegzublicken-, die nicht zu einer anderen „unnatürlichen“ Betrachtungsperspektive verhelfen, zulässig sind  
(siehe auch Publikationen Dr. Seiler, "Fotografieren unter freiem Himmel", Mitautor Beck-Rechtsberater dtv).


In Deutschland gilt dabei die so genannte Panoramafreiheit. Diese beruht auf der
europäischen Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie) und erlaubt die urheberrechtliche Nutzung von Abbildungen eines sich bleibend an einem öffentlichen Ort befindlichen Werkes. In Deutschland findet sich die entsprechende Regelung in Verbindung mit § 59 UrhG.
Es folgt aus §59 UrhG, dass kein einziges Kunstwerk oder von Architekten künstlerisch gestaltetes Gebäude mit der aus der Fußgängersicht/-höhe abweichenden perspektivverändernden Hilfsmitteln fotografiert und darüber hinaus mit kommerziellen Hintergrund jeglicher Art veröffentlicht werden darf –auch passiv-, dessen Künstler/Architekt dieser Veröffentlichung nicht bereits explizit zugestimmt hat.
Daran fühlen wir uns nicht nur gesetzlich, sondern als "Künstler" in einem anderen Kreativbereich auch moralisch gebunden.

Zur Anwendung kommt
§ 59 UrhG dann nicht, wenn der Aufnahmeort nicht ohne den Einsatz von Hilfsmitteln (klassisches Beispiel: Leiter, erhöhtes Stativ, Hausdach, Hubschrauber,  Verkehrsmittel  jeder Art – z. B. Fahrräder, Roller etc., …) erreicht werden kann  (siehe analog genehmigungspflichtige Luftbilder) oder von einem privaten Ort aus erfolgte (siehe auch „Hundertwasserurteil“, wo die Aufnahme von einem anderen Gebäude erfolgte).
Der Grund dafür ist einfach: mittels abweichend von der „Passantensicht“ perspektivverändernde Hilfsmittel wie Verkehrsmittel, Leitern, Superstative usw. ist es leicht möglich, sowohl Urheberrechtsschutzgesetze als auch datenschutzrelevante Bestimmungen auszuhebeln oder zu verletzten.
Außerdem darf es sich bei den fotografierten Kunstwerken um keine sich nur vorübergehend an einem Ort befindlichen Werke handeln (klassisches Beispiel: von Christo umhüllter Reichstag, Neonrevier auf der Alster, verhülltes Karl-Marx-Monument in Chemnitz, usw.).

Auf VISIT-WORLD werden Orte daher grundsätzlich nur in Augenhöhe, also der urheberrechtskonformen „Passantenperspektive“, von rein öffentlich zugänglichen Stellen virtualisiert. Bei nicht durchweg frei begehbaren Objekten, welche gelegentlich Privat- oder Staatseigentum darstellen (z. B. Schlösser), wurden die Aufnahmen mit den zuständigen Eigentümern abgestimmt und die Veröffentlichung genehmigt.
Unsere Urheberrechtsschutzmaßnahmen richten sich auch nach der Einhaltung internationaler Richtlinien der virtualisierten Orte.

Sollten Sie als Urheber eines von öffentlichem Raum und trotz Fußgängerperspektive aus sichtbarem  Kunstwerk sich in Ihren Rechten dennoch beeinträchtigt sehen, kontaktieren Sie uns bitte.



3. Welche Daten werden von VISIT-WORLD über mich gesammelt?

Keine.

Über die zufällig abgebildeten Personen, Fahrzeuge, Häuser oder Orte werden grundsätzlich keinerlei Daten gesammelt oder gar andererorts miteinander verknüpft. Wir sind ausschließlich daran interessiert, die Lokalität so realitätsgetreu und hochqualitativ wie möglich wiederzugeben. Alle darauf befindlichen Personen, Fahrzeuge oder andere Objekte sind grundsätzlich rein zufällig. Uns selbst wäre es am angenehmsten, wenn keine Personen in den virtuellen Panoramen vorkommen, aber da insbesondere in Städten zu jeder Tages- und Nachtzeit Menschen unterwegs sind, lässt sich das praktisch nicht immer umsetzen. Bei den meisten Outdoor-Trails oder historischen Orten wie Schlössern & Burgen ist uns das zwar gelungen, in Innenstädten jedoch sind gelegentlich Personen als Staffage enthalten. Gleiches gilt für andere Objekte (z. B. Fahrzeuge), die Teil der Realität sind.

Zusätzliches - siehe auch Datenschutzerklärung in den Nutzungsbedingungen.


4. Widerspruch der Veröffentlichung von Aufnahmen für kommende virtualisierte Orte oder bereits gefertigte Aufnahmen

Wie sind darauf bedacht, stets einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Datenschutz zu handhaben (überdies unterliegen unsere Mitarbeiter strengsten Vertraulichkeitsanforderungen). Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle die Namen der Städte und Abbildungsbereiche, dessen rein historische Stadtkerne wir die nächsten Wochen/Monate zu virtualisieren planen bzw. die von uns in absehbarer Zeit veröffentlicht werden.  Durch wetterbedingte Umstände beim Aufnehmen kann die Reihenfolge jedoch gelegentlich variieren. Während der Zeiträume von Wahlwerbung oder anderen erheblichen vorübergehenden "Verunzierungen" des alltäglichen Stadtbildes der Zielorte werden wir in der Regel keine Aufnahmen machen, da dies
weder den "normalen" Zustand des Ortes wiedergibt noch sonderlich attraktiv in der virtuellen Darstellung wirkt.

  • Regensburg - ca. September 2010
  • Ingolstadt - ca. September 2010
  • Diverse Outdoor-Trails, Burg- & Schlossruinen und andere teils abgelegene, passantenarme Orte im gesamten Bundesgebiet

Sollten Sie sich von schon existierenden Aufnahmen beeinträchtigt fühlen, ein schutzwürdiges Interesse bestehen oder Sie sich auf einer der Ansichten befinden, verwenden Sie bitte die Funktion „Problem melden“. Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern!
(Zur Bearbeitung benötigen wir jedoch konkrete Daten wie Name, Adresse, Tel. oder Fkt., email-Adresse für Rückfragen oder Klärungen sowie eine präzise Beschreibung des Anliegens oder warum ein schutzwürdiges Interesse vorliegt. Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen natürlich auch gern auf dem Postweg zukommen lassen. Bitten haben Sie Verständnis, dass anonyme Hinweise leider nicht bearbeitet werden können.)


5. Gewähr

Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit
  der auf den virtuellen Ansichten von VISIT-WORLD dargestellten Informationen übernommen.
Siehe auch unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen.


6. Darf VISIT-WORLD von Fremdseiten aus verlinkt werden?

Ja!
Dies ist sogar ausdrücklich  erwünscht um so vielen Menschen wie möglich die schönsten Orte der Welt virtuell am heimischen PC zu präsentieren.
Darüber hinaus können auch einzelne Panoramen von VISIT-WORLD kostenfrei in den eigenen Webauftritt eingebunden werden.